FAQ

FAQ – Häufige Fragen & Antworten

Brauche ich für orthopädische Einlagen ein Rezept?

Nein. Orthopädische Einlagen können auch ohne Rezept als Selbstzahlerleistung angefertigt werden. Möchten Sie die Einlagen über Ihre gesetzliche Krankenkasse abrechnen lassen, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Bei medizinischer Notwendigkeit und einer entsprechenden ärztlichen Verordnung können gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Einlagenversorgung im Rahmen der geltenden Vorgaben übernehmen. Dabei können die gesetzliche Zuzahlung sowie Mehrkosten für zusätzliche Ausstattungen oder Wünsche anfallen. Wir informieren Sie vor der Versorgung über mögliche Kosten.

Was kosten Einlagen ohne Rezept?

Auch ohne Rezept können wir individuelle Einlagen für Sie anfertigen. Der Preis richtet sich nach Art, Ausführung und gewünschter Ausstattung der Einlagen. Gerne informieren wir Sie vor der Anfertigung über die konkreten Kosten.

Wie lange dauert die Herstellung?

Die Fertigungszeit hängt von der Art der Einlagen und der aktuellen Auslastung ab. Bei Ihrem Termin teilen wir Ihnen mit, wann Ihre Einlagen voraussichtlich fertig sind. Aber in der Regel dauert es 1 Woche, nach Rücksprache sogar einen Tag- express. 

Welche Schuhe soll ich zum Termin mitbringen?

Bringen Sie am besten das Paar Schuhe mit, in die die Einlagen reinkommen sollen oder solche mit einer ähnlichen Form, sodass die Einlage auch reinpasst.

Gerne passen wir auch weitere Einlagen für Ihre Sportschuhe, Arbeitsschuhe oder Sicherheitsschuhe an, die sollten Sie ebenfalls mitbringen, wenn die Einlagen dafür vorgesehen sind. Vorhandene Einlagen dürfen Sie gerne ebenfalls mitbringen.

Kann ich Einlagen für Sportschuhe bekommen?

Ja. Einlagen können speziell auf Sportart, Belastung, Fußsituation und Sportschuh abgestimmt werden. Da sich beispielsweise Lauf-, Wander-, Fußball- oder Radschuhe deutlich unterscheiden, empfehlen wir, die entsprechenden Sportschuhe zum Termin mitzubringen.

Gibt es Einlagen für Sicherheitsschuhe?

Ja, allerdings gelten bei Sicherheitsschuhen besondere Anforderungen. Nicht jede Einlage darf einfach in einem zertifizierten Sicherheitsschuh verwendet werden, da dadurch dessen Baumusterprüfung bzw. Schutzfunktion betroffen sein kann. Wir prüfen deshalb, welche Versorgung für Ihren Sicherheitsschuh geeignet und zulässig ist. Bringen Sie Ihre Sicherheitsschuhe bitte zum Termin mit.

Kann ich mehrere Paar Einlagen bekommen?

Ja, grundsätzlich können mehrere Paar Einlagen sinnvoll sein – beispielsweise für Alltagsschuhe, Sportschuhe und Arbeitsschuhe. Bei einer Versorgung über die Krankenkasse gelten jedoch besondere Vorgaben zur Anzahl und zum Versorgungszeitraum. Weitere Paare können gegebenenfalls als Selbstzahlerleistung angefertigt werden.

Wie lange halten orthopädische Einlagen?

Die Lebensdauer von Einlagen hängt wesentlich von Nutzung, Körpergewicht, Material, Belastung und Schuhwerk ab. Bei täglicher Verwendung sind Verschleißerscheinungen zu erwarten. Lassen Sie Ihre Einlagen regelmäßig prüfen, wenn sie sichtbar abgenutzt, verformt oder wenn sich Beschwerden beziehungsweise die Fußsituation verändert haben. 

Pro Jahr können Sie zwei Paar verordnen lassen; ein drittes ist aus hygienischen Gründen möglich.

Kann ich meine vorhandenen Einlagen nachbestellen?

In vielen Fällen ist eine Nachbestellung möglich. Trotzdem sollte geprüft werden, ob die bisherige Versorgung weiterhin zu Ihrer aktuellen Fußsituation und Ihren Anforderungen passt. Kontaktieren Sie uns einfach mit den Angaben zu Ihrer bisherigen Versorgung, dann prüfen wir die Möglichkeiten.

Muss ich einen Termin vereinbaren?

Wir empfehlen eine Terminvereinbarung, damit wir ausreichend Zeit für Beratung, Vermessung und die individuelle Planung Ihrer Einlagen einplanen können. So vermeiden Sie außerdem unnötige Wartezeiten.

Versorgen Sie auch Kinder?

Ja. Auch Kinder können bei entsprechender Indikation mit individuellen Einlagen versorgt werden. Da sich Kinderfüße noch entwickeln, achten wir besonders auf eine altersgerechte Versorgung und regelmäßige Kontrolle. Bringen Sie bitte die Schuhe des Kindes und – falls vorhanden – die ärztliche Verordnung sowie bisherige Einlagen mit.

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